Allgemeine Geschäftsbedingungen

für die Tankkarten von FLEETCOR Tankkarten GmbH

Autorisierter Shell Tankkarten Partner

Abschnitt 1

Die FLEETCOR Tankkarten GmbH bietet Kunden die Gelegenheit, durch Vorlage ihrer FLEETCOR- Karte, Produkte und Dienstleistungen bargeldlos (gemäß den Auswahlmöglichkeiten und Kategorien der einzelnen beantragten Karten) bei Unternehmen zu kaufen, die sich am Kartenprogramm beteiligen und dies durch Anzeige des entsprechenden Kartensymbols kundgeben. Die FLEETCOR Tankkarten GmbH ist zur Ausgabe von euroShell-Karten befugt, die in Österreich (gemäß den Auswahlmöglichkeiten und Kategorien der einzelnen beantragten Karten) in Netzwerken von Unternehmen verwendet werden können, die sich am Kartenprogramm beteiligen. Die euroShell-Karte (nachstehend „Karte‟ genannt) kann unter Umständen in Zukunft auch außerhalb von (gemäß den Auswahlmöglichkeiten und Kategorien der einzelnen beantragten Karten) in Netzwerken von Unternehmen verwendet werden, die sich am Kartenprogramm beteiligen. Sobald die FLEETCOR Tankkarten GmbH Kunden diese Möglichkeit anbietet, wird dies mitgeteilt, und sie können Karten beantragen, die entsprechend konzipiert sind. Die FLEETCOR Tankkarten GmbH oder das entsprechende Mitglied der FLEETCOR- Gruppe (nachstehend „FLEETCOR‟ genannt) liefert Produkte und Dienstleistungen und rechnet deren Verwendung ab. Die in Österreich gelieferten Produkte und Dienstleistungen werden von der FLEETCOR Tankkarten GmbH zur Verfügung gestellt und abgerechnet. Sollte der Kunde seine Karte/n in Zukunft außerhalb von Österreich verwenden, ist die FLEETCOR UK International Management Ltd. Bereitsteller, der die Produkte und Dienstleistungen liefert, abrechnet und dies im internen Verwaltungssystemen der FLEETCOR-Gruppe aufzeichnet.

1. Der Vertrag kommt zwischen dem Antragsteller (nachstehend „Kunde“ genannt) und FLEETCOR zustande. Vertragsgegenstand ist die Nutzung einer Kundenkarte. Der Kunde beantragt eine FLEETCOR-Karte, indem er zuerst im Antragsformular auf der Website von FLEETCOR die angeforderten Informationen eingibt und sich mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen von FLEETCOR einverstanden erklärt. Der Antrag wird erst dann als ausgefüllt angesehen, wenn der Kunde das Online-Formular vollständig ausgefüllt und eingereicht hat. FLEETCOR bestätigt den Empfang des Antrags des Kunden per E-Mail. Der Kunde sollte eine Kopie dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen aufbewahren. Die Geschäftsbedingungen können beim Ausfüllen des Antrags gelesen und ausgedruckt oder jederzeit auf der Website von FLEETCOR eingesehen werden. FLEETCOR führt im Anschluss eine Bonitätsprüfung durch. FLEETCOR beschließt nach eigenem Ermessen, ob mit dem Kunden ein Vertrag abgeschlossen wird, und teilt dem Kunden per E-Mail mit, ob sein Antrag angenommen oder abgelehnt wurde.

2. Der Verkauf von Produkten und Dienstleistungen* erfolgt im Namen und auf Rechnung von FLEETCOR und unterliegt nicht den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkaufsortes.

3. Neben dem in Abschnitt 1 dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen beschrieben Leistungsspektrums kann FLEETCOR folgenden Zusatzservice anbieten: Für die Zahlung von Mautgebühren gemäß der Gebührenregelung für die Nutzung bestimmter Straßen (nachfolgend „Mautgebühren‟ genannt) innerhalb des Netzwerks der Unternehmen, die sich am Kartenprogramm beteiligen, autorisiert der Kunde FLEETCOR (oder eine andere Partei, die FLEETCOR vertritt) zur Zahlung aller Gebühren in seinem Namen und auf seine Rechnung, die der Kunde dem Anbieter des Mautsystems schuldet. Der Anbieter des
Mautsystems (z.B. ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-AG) stellt die Mautdienste in Rechnung. FLEETCOR lässt dem Kunden diese Mautdienste in einem Kontoauszug zukommen. Ferner ist FLEETCOR befugt, dem Kunden die Mautgebühren in dem auf den Monat ihrer Entstehung folgenden Monat abzurechnen. FLEETCOR übernimmt keine Haftung für Abrechnungsfehler und schuldhaftes Verhalten des Betreibers der Mautstraße.

4. FLEETCOR stellt mit geeigneten Maßnahmen sicher, dass die Karten vom Lieferanten der entsprechenden Produkte und Dienstleistungen als Zahlungsmittel angenommen werden, garantiert dies jedoch nicht. Wenn ein Karteninhaber die Lieferung von Produkten annimmt, überträgt FLEETCOR umgehend an den Karteninhaber das Eigentum an diesen Produkten.

5. Die mit der Verwendung der Karte verbundenen Gebühren werden in einer Gebührentabelle geregelt, die in ihrer jeweils aktuellen Version unter www.FLEETCOR.at jederzeit in dem persönlichen Kunden-Anmeldebereich einzusehen ist. Der Verkaufspreis für Kraftstoff wird auf Basis des Händlerpreises oder eines Listenpreises (oder einer Kombination aus beiden) unter Berücksichtigung vereinbarter Preisnachlässe und anderen Zahlungskonditionen berechnet, der für den Zeitpunkt der Kraftstoffabnahme gilt. Einzelheiten zu den Preisen werden in der Gebührentabelle unter selfserve.FLEETCOR.at aufgelistet. Die Preise unterliegen den jeweiligen Steuersätzen. Die Kartennutzung gilt als unwiderrufliches Einverständnis über die zum Kaufzeitpunkt geltenden Preise.

6. FLEETCOR führt gelegentlich Risikobewertungen durch, die auf den in dieser Bestimmung beschriebenen spezifischen Kriterien beruhen und sich insbesondere mit dem Risiko befassen, dass der Kunde mit Zahlungen in Rückstand gerät oder zahlungsunfähig wird. Wenn festgestellt wird, dass der Kunde mit Zahlungen in Rückstand geraten oder zahlungsunfähig werden könnte, kann FLEETCOR die Nutzung der Karten gemäß dieser Bestimmung vorübergehend oder auf Dauer sperren bzw. einen zusätzlichen Risikoaufschlag für Transaktionen verlangen, die mit der Karte vorgenommen werden. FLEETCOR beurteilt das mit dem Kunden einhergehende Risiko anhand von dessen Zahlungshistorie oder der von einer Ratingagentur (z.B. Kreditschutzverband 1870 oder Creditreform) bestimmten Bonitätsnote. Wenn das Zahlungsverhalten bzw. die Bonitätsnote nicht oder nicht mehr zufriedenstellend sind, werden dem Kunden Risikoaufschläge von bis zu 20% des Benzinpreises in Rechnung gestellt. Ähnliche Risikoaufschläge können erhoben werden, wenn für den Kunden keine Bonitätsinformationen zur Verfügung stehen. Diese Risikoaufschläge werden in Rechnung gestellt, bis die Risikobeurteilung in drei aufeinander folgenden Monaten konstant bleibt und sich nicht verschlechtert. FLEETCOR führt die Risikobewertung durch und beschließt, Karten zu blockieren bzw. Risikoaufschläge zu erheben, einzig und allein auf Basis der Informationen, die von der entsprechenden Ratingagentur zur Verfügung gestellt werden. Die Ratingagentur kann die Entscheidung von FLEETCOR nicht beeinflussen. FLEETCOR ist nicht verpflichtet, den Kunden über die Erhebung von Risikoaufschlägen in Kenntnis zu setzen oder Informationen zu seiner Bonitätsnote zukommen zu lassen. Des Weiteren kann FLEETCOR je nach der spezifischen Kreditlinie jederzeit zusätzliche angemessene Sicherheiten verlangen und diese nach Ablauf des Vertrags für einen angemessenen Zeitraum, in der Regel drei Monate lang, nach Kündigung des Vertrags halten. Wenn die Kreditlinie überzogen wird, ist FLEETCOR zur Sperrung der Karte und fristlosen Kündigung berechtigt.

 

Abschnitt 2

1. Der Kunde erhält von FLEETCOR Karten, die für ein bestimmtes Fahrzeug (Fahrzeugkarte) oder für einen bestimmten Fahrer (Fahrerkarte) gedacht sind. Der PIN Code für die Karte wird dem Kunden aus Sicherheitsgründen getrennt zugestellt.

2. Sehen Sie sich bitte (unter www.FLEETCOR.at) unsere Datenschutzerklärung an, um mehr über unsere Sicherheitsmaßnahmen zu erfahren.

3. Die Karte muss jederzeit sicher aufbewahrt werden, um ihre Verwendung durch unbefugte Parteien zu verhindern. Insbesondere sollte die Karte auf keinen Fall in einem unbeaufsichtigten Fahrzeug zurückgelassen werden. Der Kunde erklärt sich bereit, regelmäßig sicherzustellen, dass die Karte nicht verloren, gestohlen oder unbefugt verwendet wurde, und die Kartenkontoauszüge einzusehen. Der Kunde ist zudem verpflichtet, regelmäßig festzustellen, ob die Karte nachgemacht, kopiert oder arglistig verwendet wurde. Dazu gehört vor allem, dass Rechnungen und Transaktionsbelege mit regelmäßiger Sorgfalt kontrolliert werden.

4. Der Kunde hat den Verlust oder Diebstahl einer Karte oder deren unbefugte Verwendung umgehend über die gebührenfreie Telefonnummer 0800–300148 oder das Online-Portal von FLEETCOR zu melden und die Sperrung der Karte zu beantragen. FLEETCOR wird die Karte sperren, soweit dies technisch machbar ist. Wenn der Verlust oder Diebstahl einer Karte mit der gebührenfreien Telefonnummer gemeldet wird, ist der Kunde verpflichtet, dies binnen 24 Stunden schriftlich zu bestätigen. Sofern der Kunde den Verlust oder Diebstahl der Karte innerhalb dieses Zeitraums schriftlich gemeldet hat, ist er nicht mehr haftbar für die weitere Verwendung der Karte und für jegliche Schäden, die nach der ursprünglichen Meldung mit dem Verlust oder Diebstahl einhergehen. Bis zum Zeitpunkt, zu dem der Verlust oder Diebstahl der Karte gemeldet wurde, ist der Kunde haftbar für jede Verwendung der Karte. Wenn eine Karte gestohlen oder unbefugt verwendet wird, muss der Kunde dies der Polizei melden und FLEETCOR eine Kopie des Polizeiberichts zur Verfügung stellen.

5. Bei Vorlage der Karte im Unternehmen des jeweiligen Teilnehmers wird davon ausgegangen, dass die Person im Besitz der Karte im Namen und auf Rechnung des Kunden gemäß diesem Vertrag zum Empfang der Produkte und Dienstleistungen berechtigt ist. Durch Eingabe des PIN-Codes bestätigt der Karteninhaber den vollumfänglichen Empfang der Produkte und Dienstleistungen und dies ist für den Kunden verbindlich. Sollte es nicht möglich sein, den PIN-Code einzugeben, ist die am Kartenprogramm teilnehmende Partei berechtigt, die Identität des Karteninhabers auf andere Weise zu prüfen, zum Beispiel durch Vergleich der Unterschrift der Person mit der Unterschrift auf der Karte oder durch Vergleich des Fahrzeugkennzeichens auf der Karte mit dem des vor Ort anwesenden Kraftfahrzeugs.

6. Mit der Nutzung der Karte erklärt der Kunde sein Einverständnis mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen und den jeweiligen Gebühren der Gebührentabelle.

7. Sobald der Kunde FLEETCOR den Verlust, Diebstahl oder die unbefugte Verwendung einer Karte gemäß den Bestimmungen von Abschnitt 2.4 gemeldet hat, übernimmt FLEETCOR die Haftung für jegliche Schäden, die durch den Verlust oder die unbefugte Verwendung der Karte entstehen, sofern der Verlust oder die unbefugte Verwendung nicht auf das vorsätzliche Verhalten oder grobe Fahrlässigkeit des Kunden zurückzuführen ist. Dabei kommt es auf den Zeitpunkt an, zu dem der Vorfall der Polizei gemeldet wird und der Polizeibericht bei FLEETCOR eingereicht wird.
Grobe Fahrlässigkeit seitens des Kunden wird angenommen, wenn der Kunde FLEETCOR den Verlust oder die unbefugte Verwendung der Karte nicht umgehend gemeldet, den PIN-Code auf die Karte geschrieben, diesen zusammen mit der Karte aufbewahrt oder einem unbefugten Dritten offen gelegt hat. Wenn der Kunde den Schaden durch vorsätzliches Verhalten verursacht hat, bestimmen die geltenden Gesetze den Umfang, in dem der Kunde und FLEETCOR jeweils für den Schaden verantwortlich sind. FLEETCOR kann die zur Verfügung gestellten Karten jederzeit in eigenem Ermessen aus Sicherheitsgründen vorübergehend oder auf Dauer sperren, besonders in Fällen, in denen eine unbefugte Verwendung der Karte vermutet wird oder wenn FLEETCOR Grund zu der Annahme hat, dass der Kunde die von FLEETCOR berechneten Gebühren nicht bezahlen kann. FLEETCOR ist bei Sperrung der Karte nicht verpflichtet, die Karte wieder zu aktivieren, wenn der Grund für die Kartensperre nicht mehr besteht.

 

Abschnitt 3

1. FLEETCOR berechnet Gebühren in Zeitabständen, die dem Kunden schriftlich mitgeteilt wurden. FLEETCOR behält sich das Recht vor, die Zeitabstände mit einer schriftlichen Mitteilung an den Kunden zu ändern. Die Rechnungen und Kontoauszüge werden elektronisch über den Online-Anmeldebereich des Kunden übermittelt und sind innerhalb des vereinbarten Zeitraums oder gemäß den maßgeblichen Unterlagen fällig. Sollte der Kunde ausgedruckte Rechnungen oder Kontoauszüge anstatt des üblichen elektronischen Dokuments verlangen, verrechnet FLEETCOR unter Umständen für jedes zugestellte Dokument eine Bearbeitungsgebühr wie angezeigt in der Gebührentabelle unter www.FLEETCOR.at.

2. Zahlungen erfolgen über einem SEPA-Abbuchungsauftrag (Core oder B2B) oder ein anderes Lastschriftverfahren, es sei denn, FLEETCOR und der Kunde haben eine andere Zahlungsmethode vereinbart. Eine Bezahlung durch Schecks ist ausgeschlossen. Wenn der Kunde den Abbuchungsauftrag ändert, hat er FLEETCOR und seiner Bank die erforderlichen Informationen mitzuteilen. Unterlässt es der Kunde, Rechnungen oder Auszüge bis zum Fälligkeitsdatum zu bezahlen, werden alle FLEETCOR geschuldeten Beträge umgehend fällig, und FLEETCOR ist für jede überfällige Zahlung zur Erhebung einer Bearbeitungsgebühr wie angezeigt unter www.FLEETCOR.at sowie Verzugszinsen in Höhe von 12 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der ÖNB berechtigt. Das Recht von FLEETCOR, andere Schäden geltend zu machen, bleibt hiervon unberührt. Die vorstehend erwähnte Bearbeitungsgebühr entspricht den Kosten, die FLEETCOR im Zusammenhang mit der verspäteten Zahlung oder Nichtzahlung durch den Kunden entstehen. Der Kunde ist wiederum berechtigt, einen Beweis dafür zu erbringen, dass FLEETCOR in diesem Zusammenhang keine oder niedrigere Kosten entstanden sind. FLEETCOR kann Karten vorübergehend oder auf Dauer sperren, bis die fälligen, nicht überwiesenen oder verspäteten Beträge bezahlt wurden. Der Kunde hat FLEETCOR von jeder Änderung seines Namens, seiner Anschrift, MwSt-Identifikationsnummer oder Bankinformation unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

3. Um die problemlose Bearbeitung von Zahlungen sicherzustellen, kann die übliche Mitteilungsfrist von 14 Tagen vor Überweisung der fälligen Zahlung auf einen Tag vor der Überweisung gekürzt werden.

4. Der Kunde ist verpflichtet, Rechnungen oder Auszüge ggf. sofort zu reklamieren, aber nicht später als drei Monate nach dem Rechnungs- oder Auszugsdatum. Nach Ablauf dieses Zeitraums werden sämtliche Rechnungen und Auszüge als angenommen angesehen. Die
Verpflichtung zur vollumfänglichen Zahlung der Rechnungen oder Auszüge bleibt bestehen.

5. Die Aufrechnung von Gegenforderungen ist nicht gestattet, es sei denn, FLEETCOR erkennt diese ausdrücklich an oder sie werden rechtskräftig festgestellt.

6. FLEETCOR behält sich das Recht vor, Kunden für jede zusätzlich angeforderte Rechnungskopie oder -auszugs, die dem Kunden zugestellt wurde, jeden kopierten Kassenbon und jede Beilage eines Kunden, der Mautdienste anfordert, eine Gebühr zu berechnen, wie unter www.FLEETCOR.at aufgeführt.

 

Abschnitt 4

1. Dieser Vertrag bleibt auf unbestimmte Zeit in Kraft und kann zum Ende eines Kalendermonats mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen gekündigt werden.

2. FLEETCOR ist berechtigt, diesen Vertrag aus schwerwiegenden Gründen fristlos zu kündigen, wenn der Kunde wiederholt gegen die Vertragsbedingungen verstößt, Zahlungen nicht rechtzeitig vornimmt oder in Zahlungsschwierigkeiten gerät, keine Sicherheiten stellen kann oder Dritte sich von der mit dem Kunden vereinbarten Haftung zurückziehen, und der Kunde somit nicht mehr in der Lage ist, sich gegen Ansprüche abzusichern und eine Bonitätsnote sicherzustellen, die FLEETCOR für angemessen erachtet. Bei einer Kündigung aus schwerwiegenden Gründen ist die Einhaltung einer Kündigungsfrist nicht erforderlich. FLEETCOR ist in diesem Fall berechtigt, unverzüglich jegliche Forderungen und Ansprüche gegenüber dem Kunden geltend zu machen, Sicherheiten zu verwerten und Ansprüche für Inkassozwecke an Dritte zu übertragen und/oder zu verkaufen.

3. FLEETCOR kann beim Kunden jederzeit angemessene Sicherheiten anfordern und kann diese Sicherheiten für einen angemessenen Zeitraum, in der Regel drei Monate nach Kündigung des Vertrags, halten. FLEETCOR kann die Karte bei Überschreiten der Kreditlinie sperren.

 

Abschnitt 5

1. Der Kunde erklärt sich bereit, nicht mehr verwendete oder möglicherweise nicht mehr verwendbare Karten zu vernichten, um jede weitere Verwendung auszuschließen. Diese Vorgehensweise trifft vor allem nach Kündigung des Vertrags, Ablauf der Karten und auf beschädigte Karten zu und wenn FLEETCOR dies begründet anfordert, oder wenn die Karten nicht mehr benötigt werden, weil beispielsweise das mit einer Karte verbundene Fahrzeug verkauft wurde.

2. FLEETCOR ist berechtigt, Kundendaten innerhalb der Konzernunternehmen der FLEETCOR Technologies Inc. weiterzuleiten. Daten werden nur an Dritte weitergeleitet, die für FLEETCOR Dienstleistungen erbringen und sich dabei an ihre vertraglichen Verpflichtungen und geltende Datenschutzgesetze halten.

 

Abschnitt 6

1. Schadensersatzansprüche des Kunden gegenüber FLEETCOR sind ausgeschlossen.
Diese Ausschlussregelung gilt nicht für Schäden des Kunden aus einem Todesfall, Körperverletzung oder Gesundheitsschäden einer Person sowie die Haftung für andere Schäden, die aus absichtlichem Fehlverhalten oder grob fahrlässiger Vertragsverletzung durch oder im Namen von FLEETCOR, ihre Rechtsvertreter oder Erfüllungsgehilfen hervorgehen.

2. Die Einschränkungen von Abschnitt 6 dieses Vertrags gelten auch für die Rechtsvertreter und Erfüllungsgehilfen von FLEETCOR, wenn Ansprüche gegen diese direkt geltend gemacht werden.

3. Sofern Schadensersatzansprüche, die nicht von einem Todesfall, Körperverletzung oder Gesundheitsschäden einer Person herrühren, nicht aufgrund leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen sind, unterliegen sämtliche Ansprüche in diesem Abschnitt einer Verjährungsfrist von einem Jahr vom Zeitpunkt des Entstehens des Anspruchs.

 

Abschnitt 7

1. Sollten die Geschäftsbetriebe von FLEETCOR von einem anderen Konzernunternehmen der FLEETCOR Technologies Inc. übernommen werden, kann FLEETCOR die Rechte und Pflichten dieses Vertrags auf das übernehmende Unternehmen übertragen. Unter Konzernunternehmen sind die Unternehmen zu verstehen, bei der die FLEETCOR Technologies Inc. einen direkten oder indirekten Mehrheitsanteil besitzt.

2. Das auf die Parteien zutreffende Recht ist österreichisches Recht. Gerichtsstand für sämtliche unter diesem Vertrag geltend gemachten Rechtsstreitigkeiten ist Wien, Österreich.

3. FLEETCOR kann die allgemeinen Geschäftsbedingungen ändern oder ergänzen, wenn sich die technischen Marktanforderungen grundlegend ändern (z. B. Online-Portal, PIN Verfahren, Mautgebühren) oder wenn einzelne Bestimmungen dieses Vertrags aufgrund von Änderungen in der Gesetzgebung oder Rechtsprechung ungültig werden und diese Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Kunden angemessen sind. Der Kunde wird im Voraus per Post oder per E-Mail über diese Änderungen oder Ergänzungen benachrichtigt. Die Änderungen oder Ergänzungen werden als angenommen angesehen, wenn der Kunde FLEETCOR binnen sechs Wochen nach Empfang der Mitteilung keinen schriftlichen Widerspruch zukommen lässt. In jedem Fall erklärt sich der Kunde durch Verwendung der Karte mit den Änderungen einverstanden.

4. FLEETCOR kann die vom Kunden zu zahlenden Gebühren angemessen erhöhen. FLEETCOR ist verpflichtet, die Interessen der Kunden bei Gebührenänderungen zu berücksichtigen und dem Kunden die neuen Gebühren auf der FLEETCOR Website mitzuteilen. Wenn FLEETCOR die allgemeinen Geschäftsbedingungen aus irgendeinem anderen Grund ändern möchte, hat FLEETCOR den Kunden im Voraus per Post oder E-Mail hiervon in Kenntnis zu setzen und dem Kunden die geänderten allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Verfügung zu stellen. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen werden nach dem angegebenen Datum als angenommen angesehen, wenn der Kunde FLEETCOR binnen sechs Wochen nach Empfang der Mitteilung keinen schriftlichen Widerspruch zukommen lässt. In jedem Fall erklärt sich der Kunde durch Verwendung der
Karte mit den Änderungen einverstanden.

Stand: März 2016

 

* zum Beispiel Benzin, Schmiermittel, Frostschutzmittel, kleine Reparaturarbeiten usw.


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